Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.1 MATERIALKNIGHT ist ein Karriereportal im Internet zur Zusammenführung von Jobanbietern und Jobsuchenden. Über MATERIALKNIGHT erhalten Jobanbieter die Möglichkeiten, geeignete Kandidaten und Bewerber aus allen Bereichen zu finden.

1.2 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer des Karriereportals Materialknight.de und der auf dem Portal angebotenen Leistungen. Unter Nutzern versteht MATERIALKNIGHT sowohl Jobanbieter, Jobsuchende oder sonstige Besucher der Website Materialknight.de.

1.3 Jeder Nutzer dieses Karriereportals tritt durch seinen Besuch mit MATERIALKNIGHT in vertragliche Beziehungen. Jeder Art von Zugriff, das Betrachten, das Abrufen, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch der Website Materialknight.de und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von MATERIALKNIGHT schriftlich bestätigt wurden.

1.4 Der Nutzer bestätigt mit der Nutzung des Karriereportals, dass er die AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

1.5 MATERIALKNIGHT erbringt Leistungen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Geschäftsbedingungen des Jobanbieters / des Jobsuchenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.6 Um die Leistungsangebote von MATERIALKNIGHT nutzen zu können, die nicht allgemein zugänglich sind, ist eine Registrierung der Nutzer oder eine Freischaltung des Zugangs durch MATERIALKNIGHT nach Buchung bestimmter Dienstleistungen erforderlich.

1.7 MATERIALKNIGHT stellt ein unterstützendes System zur Besetzung von offenen Stellen zur Verfügung. MATERIALKNIGHT bietet keine Vermittlung von Personal oder die Überlassung von Personalkräften an. MATERIALKNIGHT vermittelt weder Bewerber, noch ist MATERIALKNIGHT in anderer Weise in den Bewerbungs- und Stellenbesetzungsprozess involviert.

1.8 MATERIALKNIGHT behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen. MATERIALKNIGHT wird die Nutzer vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Schriftform informieren. Der Nutzer hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat MATERIALKNIGHT ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungen, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsgegenstand für Jobanbieter

2.1 Die nachfolgenden Vertragsbestimmungen gelten für alle Jobanbieter, d.h. Unternehmen, Personaldienstleister, Ausbildungsbetriebe, Institutionen etc., die Materialknight.de mit der Veröffentlichung von Stellenanzeigen, Jobanbieter-Profilen, dem Zugang zum Kandidatenpool und/oder Erstellung von weiteren sog. Employer Branding Produkten beauftragen.

2.2 MATERIALKNIGHT bietet unterschiedliche Produkte zur Auswahl an:

a. Stellenanzeigen: Auf der Website von Materialknight.de sowie in sozialen Netzwerken und Partnerkanälen von MATERIALKNIGHT werden Stellenanzeigen des Jobanbieters veröffentlicht. Vgl. § 2.6 dieser AGB.

b. Kandidatenpool: MATERIALKNIGHT bietet dem Jobanbieter die Möglichkeit, auf die von Kandidaten auf der Website von Materialknight.de gespeicherte Daten zuzugreifen und Kandidaten direkt zu kontaktieren. Vgl. § 2.7 dieser AGB.

c. Jobanbieter-Profil: MATERIALKNIGHT bietet dem Jobanbieter an, Inhalt und Informationen des Jobanbieters als Profil kostenlos darzustellen. Vgl. § 2.8 dieser AGB.

d. Employer Branding: MATERIALKNIGHT bietet dem Jobanbieter auf der Website von Materialknight.de die Möglichkeit an sich zu präsentieren, um die eigene Marke aufzubauen. Vgl. § 2.9 dieser AGB.

2.3 Verträge zwischen Jobanbietern und MATERIALKNIGHT kommen mit Abschluss einer Bestellung im Online-Shop oder per Bestellformular zustande:

a. Online-Shop: Der Jobanbieter gibt durch Anklicken des Bestell-Buttons ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Jobanbieter eine automatisierte E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, mit welcher der Eingang der Bestellung wird. In dieser E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Durch eine gesonderte E-Mail erfolgt die Auftragsannahme.

b. Bestellformular: Wenn MATERIALKNIGHT das mit der Unterschrift des Jobanbieters versehene MATERIALKNIGHT-Bestellformular per Fax, per E-Mail oder per Post zugeht, kommt auch der Vertrag zustande. Die Auftragsannahme erfolgt durch eine E-Mail.

2.4 Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Die vereinbarten Leistungen können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Für den Jobanbieter besteht mit Ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr das Recht, Leistungen abzurufen, die vor Vertragsende nicht geltend gemacht wurden. Etwaige Restforderungen werden zudem mit Ablauf der Vertragslaufzeit vollständig zur Verrechnung gebracht. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

2.5 Der Jobanbieter verpflichtet sich, seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Für den Zugang zu seinen Profilen und Stellenanzeigen ist ausschließlich der Jobanbieter selbst verantwortlich. Der Jobanbieter wird das Passwort und andere Zugangsinformationen zu seinem Profil nicht mit Dritten teilen.

2.6 MATERIALKNIGHT bietet den Jobanbietern an Stellenanzeigen zu veröffentlichen. Folgende Bestimmungen gelten:

a. Es gibt zum einen die Möglichkeit, einzelne Stellenanzeigen zu buchen oder der Jobanbieter hat ferner die Möglichkeit, Anzeigenpakete zu buchen, welche über einen gewissen Zeitraum verteilt geschaltet werden können. Anzahl der Stellenanzeigen, Laufzeiten und Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste von MATERIALKNIGHT.

b. Der Jobanbieter erstellt über Selbsteingabe eine Stellenanzeige. Jede Stellenanzeige darf nur eine Position bzw. eine dazu passende Stellenbeschreibung beinhalten. Die Inhalte müssen sich auf eine konkrete freie Tätigkeit beziehen. Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.

c. Die Veröffentlichung einer Stellenanzeige wird von MATERIALKNIGHT durch Online-Schaltung durchgeführt. Die Online-Schaltung auf dem Jobportal von MATERIALKNIGHT erfolgt nach einem Prüfzeitraum von maximal drei Werktagen. Bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen ist der „Jetzt bewerben“-Button fix integriert. Durch Verwendung des standardisierten Bewerbungsformulars von Materialknight.de werden die Bewerbungen und/oder Lebensläufe an den Jobanbieter durch MATERIALKNIGHT per E-Mail wie auch in den Bewerbermanager des Jobanbieter-Profils übermittelt. Der Jobanbieter kann in seinem Account die Bewerber einsehen und verwalten. Weitere Empfangsmöglichkeiten sind nicht möglich.

d. MATERIALKNIGHT behält sich das Recht vor, Stellenanzeigen nicht zu veröffentlichen beziehungsweise jederzeit zu ändern, zu löschen oder zu deaktivieren, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für MATERIALKNIGHT aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Das ist dann beispielweise der Fall, wenn bei unbeteiligten Nutzern der Verdacht entstehen kann, dass die Veröffentlichung auf Materialknight.de zu einer Beeinträchtigung oder Beschädigung der Funktionsfähigkeit der Website oder sonst zu schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Unternehmensinteressen von MATERIALKNIGHT führen könnte.

Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:

  • Jobtitel und Tätigkeitsbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.
  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
  • Wird eine freie Mitarbeit oder selbstständige Tätigkeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
  • Neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalte dürfen keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise
  • Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben,
  • Werbung für Vereins- oder Klubmitgliedschaften,
  • reine Werbeaktionen,
  • Gewinnspiele,
  • Arbeitsangebote für erotische und pornografische Dienstleistungen,
  • Angebote, bei denen Bewerber ohne die verbindliche Zusicherung einer Anstellung für Produkte oder Veranstaltungen finanziell in Vorleistung gehen müssen,
  • Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug etc.

Nimmt MATERIALKNIGHT eine Stellenanzeige nach diesem Punkt 2.6.d. offline, ist MATERIALKNIGHT nicht zum Ersatz der verbleibenden oder verstrichenen Laufzeit verpflichtet.

e. In den Stellenanzeigen dürfen nur Links zur Website des Jobanbieters, Personaldienstleisters, anderer Job-Plattformen oder Arbeitgebers veröffentlicht werden. Die Links müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.

f. Nicht gestattet sind verborgene Texte (z.B. Text hinter einem Bild, weißen Text auf weißem Hintergrund, Verwendung eines CSS zum Verbergen von Text, Verwendung der Schriftgröße 0) und verborgene Links.

g. Videodateien des Jobanbieters werden ohne zusätzliche Kosten in die Stellenanzeige des Jobanbieters integriert. Es ist immer eine Videodatei pro Stellenanzeige erlaubt.

h. MATERIALKNIGHT übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Videos, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.

i. Änderungen nach Veröffentlichung der Stellenanzeige sind möglich. Unzulässig sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenanzeige, sodass im Falle der Änderung nicht die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben werden würde und/oder Änderungen, die die Identität des Inhaltes betreffen, insbesondere die Rechtsperson, sodass im Falle einer Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neuer Jobanbieter die Dienstleistung in Anspruch nehmen würde.

j. MATERIALKNIGHT arbeitet mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. MATERIALKNIGHT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Stellenanzeigen in anderen Online-Medien zu veröffentlichen oder sie an Dritte zur weiteren Veröffentlichung weiterzugeben, ohne dass hierzu eine vorherige Genehmigung des Auftraggebers eingeholt werden muss. Die Veröffentlichung bei Kooperationspartnern kann in einem abweichenden bzw. standardisierten Layout erfolgen.

k. Die Verträge zur Schaltung von Stellenanzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Ist die Anzeigendauer beendet, wird die Stellenanzeige des Jobanbieters offline geschaltet. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt davon unberührt.

2.7 MATERIALKNIGHT bietet dem Jobanbieter die Möglichkeit, auf die von Kandidaten auf der Website von Materialknight.de im Kandidatenpool gespeicherte Daten zuzugreifen und Kandidaten direkt zu kontaktieren. Folgende Bestimmungen gelten:

a. Der Jobanbieter hat die Möglichkeit über eine manuelle Suche Kandidaten zu finden. MATERIALKNIGHT übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass ausschließlich geeignete Kandidaten vorgeschlagen und/oder gefunden werden. Der Jobanbieter sieht zunächst ausschließlich ein eingeschränktes Kandidatenprofil und kann die Kontaktdaten freischalten. Über Materialknight.de kann dann der Jobanbieter den freigeschalteten Kandidaten direkt kontaktieren, zu Jobangeboten einladen und/oder den Lebenslauf herunterladen.

b. MATERIALKNIGHT gewährleistet nicht, dass ein Kandidat antwortet.

c. MATERIALKNIGHT kann nicht die Richtigkeit, Sorgfalt, Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kandidaten überprüfen und gewährleisten.

d. MATERIALKNIGHT stellt lediglich die Plattform zum Kontaktieren zur Verfügung.

e. Jobanbieter ist es nicht gestattet, Dritten Zugang zu gewähren.

f. Jobanbieter haben in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften, dieser AGB, den guten Sitten und Gesetzen zum Schutze Dritte zu handeln.

g. Der Jobanbieter verpflichtet sich persönliche Daten von Kandidaten nicht weiterzugeben, soweit dies nicht zur Besetzung einer konkret freien Stelle erforderlich ist, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Nur im Zusammenhang mit der Besetzung einer konkret freien Stelle dürfen die Daten von Kandidaten verarbeitet werden und die Kandidaten nur zu diesem Zweck kontaktiert werden. MATERIALKNIGHT behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Jobanbieters zu sperren.

h. Der Jobanbieter stellt MATERIALKNIGHT von allen Forderungen, Kosten, Verlusten, Schadenersatzleistungen und andere Aufwendungen frei, die MATERIALKNIGHT aufgrund einer Nichteinhaltung der Pflichten des Jobanbieters entstehen.

i. Die Verträge für den Kandidatenpool werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

2.8 MATERIALKNIGHT bietet dem Jobanbieter an, Inhalt und Informationen des Jobanbieters als Jobanbieter-Profil kostenlos darzustellen. MATERIALKNIGHT stellt dem Jobanbieter Eingabefelder zur Verfügung, die dieser selbst ausfüllen kann. Folgende Bestimmungen gelten:

a. Der Jobanbieter wird nur solche Informationen einstellen, die seinen eigenen Betrieb betreffen, also keine Profile für Dritte erstellen.

b. Der Jobanbieter verpflichtet sich alle im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Nach der Registrierung muss zunächst eine Freischaltung durch MATERIALKNIGHT erfolgen. Diese kann beispielsweise verwehrt werden, wenn es sich bei dem Jobanbieter nicht um ein Unternehmen, sondern um eine Privatperson handelt, da diese z.B. zur Schaltung von Stellenanzeigen auf der Website Materialknight.de nicht befugt ist. Eine Freischaltung erfolgt regelmäßig innerhalb von 1 bis 72 Stunden. Der Jobanbieter wird über eine Freischaltung informiert und kann dann über das Portal durch Bestellungen eigenständig Stellenanzeigen schalten, Kandidaten über das Kandidatenpool direkt kontaktieren oder Employer Branding Produkte kaufen. MATERIALKNIGHT behält sich vor, Profile zu löschen, die nicht wahrheitsgemäß angelegt wurden.

c. Der Jobanbieter muss im Rahmen des Registrierungsprozesses ein Passwort vergeben. Der Jobanbieter ist verpflichtet das Passwort sorgfältig aufzubewahren, so dass ein Verlust ausgeschlossen ist. Der Jobanbieter stellt MATERIALKNIGHT von allen entstehenden Schäden frei, die durch schuldhaften Verlust des Passworts entstehen. Dies betrifft insbesondere Handlungen durch Dritte im Namen des Jobanbieters. Ein Abhandenkommen oder Verlust des Passworts ist MATERIALKNIGHT unmittelbar durch den Jobanbieter mitzuteilen. MATERIALKNIGHT sperrt in diesem Falle den Account und stellt dem Jobanbieter nach Prüfung ein neues Passwort zur Verfügung.

d. Der Jobanbieter ist damit einverstanden, dass Nutzer von der Website Materialknight.de Zugriff auf die vom Jobanbieter bereitgestellten Informationen insbesondere Adress-, Telefon-, Website- und E-Mail-Daten haben und den Jobanbieter darüber kontaktieren dürfen. Die Kontaktaufnahme von Nutzern wird nicht von MATERIALKNIGHT gefiltert oder kontrolliert. MATERIALKNIGHT ist nicht für die Inhalte der E-Mails oder sonstigen schriftlichen/mündlichen Übermittlungen, die von Nutzern versandt oder übermittelt werden, verantwortlich.

e. Der Jobanbieter muss die Rechte für Bild, Video, Logo, Marke und Text besitzen.

f. Nicht zulässig sind Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von MATERIALKNIGHT. Der Jobanbieter hat sich vor dem Setzen etwaiger Links davon zu überzeugen, dass die verlinkten Inhalte nicht gegen geltendes Recht (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Marken- und andere Kennzeichenrechte, Strafrecht und Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter) verstoßen. Eine Pflicht von MATERIALKNIGHT, die verlinkten oder eingestellten Inhalte zu überprüfen, besteht nicht.

g. Mit der Registrierung gewährt der Jobanbieter MATERIALKNIGHT das Recht, den Jobanbieter in jedweder Form gegenüber Dritten als Referenzjobanbieter auch unter Wiedergabe bestehender oder genutzter Firmenlogos und Marken öffentlich für Werbezwecke zu benennen. Der Jobanbieter kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen oder ihr vor Beginn der Registrierung widersprechen.

2.9 Je nach Employer Branding Produkt von MATERIALKNIGHT kann der Jobanbieter kostenpflichtig auch die eigene Marke beispielsweise durch ein Top-Profil, als Unternehmen des Monats, als Premium Partner oder durch die Produktion von Unternehmens-/Jobvideos ausbauen:

a. Top-Profil: Das Profil des Jobanbieters wird als Top-Profil hervorgehoben und erreicht eine höhere Platzierung in der Jobanbieter-Liste.

b. Unternehmen des Monats: Der Jobanbieter wird als Unternehmen des Monats auf der Startseite mit Bild- und Textelementen präsentiert.

c. Premium Partner: Das Logo des Jobanbieters wird auf der Startseite platziert, welches eine direkte Verlinkung zu seinem Profil enthält.

d. Unternehmens-/Jobvideos: Der Jobanbieter kann mit eigenem Logo, Bildern und Texten MATERIALKNIGHT mit der Produktion von Videos für sein Unternehmen oder Jobangebote beauftragen.

Die Verträge für Employer Branding Produkte werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

2.10 Alle übermittelten und eingestellten Informationen, Inhalte, Stellenanzeigen, insbesondere Beschreibungen, Bilder, Videos, Grafiken, Banner, Links, Hyperlinks etc. durch den Jobanbieter müssen mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sein. Auch jede Einstellung von Informationen und Inhalten ist unzulässig, die geeignet sind, den Interessen und das Ansehen von MATERIALKNIGHT in der Öffentlichkeit zu schaden. Danach sind insbesondere unzulässig:

a. Das Einstellen von rassistischen, sexistischen, pornografischen, beleidigenden, verleumderischen oder verfassungsfeindlichen Inhalten;

b. Das Einstellen von Inhalten unter Verstoß gegen Vorschriften des Urheberrechts, Datenschutzrechts, Strafrechts, Lauterkeitsrechts sowie gegen Vorschriften zum Schutz gewerblicher Schutzrechte und des Persönlichkeitsrechts.

2.11 Dem Jobanbieter ist es untersagt, in Profilen, in Stellenanzeigen oder in Employer Branding Produkten kommerzielle Werbung für Zwecke Dritter zu machen. Die Vorstellung des Jobanbieters gilt dabei nicht als Werbung.

2.12 Die Verwendung gebührenpflichtiger Service-Telefonnummern in Profilen, in Stellenanzeigen oder in Employer Branding Produkten ist nicht gestattet.

2.13 Mit Ausnahme von E-Mail-Adressen oder Verlinkungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen Stellenanzeigen und Profile keine Tracking- oder interaktive Elemente vom Jobanbieter enthalten.

2.14 Der Jobanbieter übernimmt gegenüber MATERIALKNIGHT und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Jobanbieter eingehalten worden sind und stellt MATERIALKNIGHT von jeglichen Ansprüchen frei. Insbesondere hat der Jobanbieter selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor er personenbezogene Daten von Mitarbeitern, z.B. als Kontaktadresse in den Profilen oder Stellenanzeigen veröffentlicht.

§ 3 Vertragsgegenstand für Jobsuchende

3.1 Die nachfolgenden Vertragsbestimmungen gelten für alle Jobsuchenden, die sich bei Materialknight.de über Jobs informieren, sich auf bestimmte Jobs bewerben, Informationen auf der Website suchen oder ein kostenlosen Profil-Account mit ihrem Lebenslauf in der Datenbank hinterlegen wollen.

3.2 Eine Registrierung des Jobsuchenden ist für bestimmte Angebote unter Angabe personenbezogener Daten (E-Mail-Adresse, Passwort etc.) und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen erforderlich. Passwort kann selbst ausgewählt werden. Jeder Nutzer darf sich nur einmal anmelden. Er muss sich bei jeder weiteren Nutzung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einloggen. Für den Nutzer gilt nur die Berechtigung persönlich und ist nicht übertragbar. Zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten ist der Nutzer verpflichtet. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Logins bekannt werden, hat er dies MATERIALKNIGHT unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern. MATERIALKNIGHT übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers resultieren.

3.3 Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und MATERIALKNIGHT auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss schriftlich, im Nutzerbereich oder in Textform (Erklärung per E-Mail, Brief oder Faxschreiben) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderten Kündigungsgrund als beendet.

3.4 Der Jobsuchende hat keinerlei Eigentumsrechte an seinem Konto. Wenn er sein Konto bei MATERIALKNIGHT kündigt oder MATERIALKNIGHT das Konto kündigt, werden die gesamten Kontoinformationen gelöscht. Aufgrund von Verzögerungen können Informationen bei der Ausbreitung dieser Löschaktion auf den Webservern noch für eine unbestimmte Zeit verfügbar sein.

3.5 MATERIALKNIGHT behält sich das Recht vor, das Konto eines Nutzers und alle damit in Verbindung stehenden Informationen zu löschen, wenn es über einen längeren Zeitraum inaktiv war.

3.6 Der Jobsuchende ist verpflichtet, sämtliche Daten, v.a. die Daten zu seiner Person, wahrheitsgemäß anzugeben. MATERIALKNIGHT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von eingestellten Daten.

3.7 Die von Jobsuchenden eingestellten Daten werden vertraulich behandelt. Die Nutzung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutzregelungen von MATERIALKNIGHT. Der Jobsuchende weiß und ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden. Er kann der Speicherung jederzeit widersprechen.

3.8 Alle übermittelten und eingestellten Informationen, Inhalte, insbesondere Beschreibungen, Bilder, Videos, Grafiken, Banner, Links, Hyperlinks etc. durch den Jobsuchenden müssen mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sein. Auch jede Einstellung von Informationen und Inhalten ist unzulässig, die geeignet sind, den Interessen und das Ansehen von MATERIALKNIGHT in der Öffentlichkeit zu schaden. Danach sind insbesondere unzulässig:

a. Das Einstellen von rassistischen, sexistischen, pornografischen, beleidigenden, verleumderischen oder verfassungsfeindlichen Inhalten;

b. Das Einstellen von Inhalten unter Verstoß gegen Vorschriften des Urheberrechts, Datenschutzrechts, Strafrechts, Lauterkeitsrechts sowie gegen Vorschriften zum Schutz gewerblicher Schutzrechte und des Persönlichkeitsrechts.

§ 4 Plattform und Datensicherheit

4.1 MATERIALKNIGHT betreibt die Plattform im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Die Services und Produkte von MATERIALKNIGHT können auf aktuellen Endgeräten, Betriebssystemen und Browser genutzt werden. MATERIALKNIGHT verpflichtet sich jedoch nicht, bestimmte Versionen, Geräte oder Software zu unterstützen. Ein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. Im Falle eines Ausfalls ihrer Systeme wird sich MATERIALKNIGHT nach Kräften bemühen, die Nutzbarkeit möglichst schnell wiederherzustellen.

4.2 MATERIALKNIGHT stellt sicher, dass ihre und die Server etwaiger eingesetzter Dienstleister und/oder seiner Dienstleister dem Stand der Technik entsprechen, insbesondere durch Firewalls, gesichert sind. Den Jobanbietern und Jobsuchenden ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten auf dem Übertragungsweg ausgelesen werden können. Der Jobsuchende und Jobanbieter willigt ein, das MATERIALKNIGHT Daten und Informationen über die Perfomance und Reichweite der Inhalte in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Präsentationen und Statistiken, nutzen darf.

4.3 Nach dem aktuellen Stand der Technik, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die auf der Website Materialknight.de dargestellten Angebote durch andere Internet-Anbieter gelinkt, kopiert und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt und veröffentlicht werden. Im Rahmen des technisch und rechtlichen Möglichen und Zumutbaren wird MATERIALKNIGHT sich bemühen, die nicht autorisierte Darstellung von Angeboten des jeweiligen Nutzers durch Dritte zu unterbinden. MATERIALKNIGHT ist hierzu berechtigt, allerdings nicht rechtlich verpflichtet. Auf Anforderung wird der Nutzer MATERIALKNIGHT bevollmächtigen, auf eigene Kosten gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Der Nutzer kann aus einem unberechtigten Linking, Kopieren und/oder Framing keine Rechte und Ansprüche gegenüber MATERIALKNIGHT herleiten, soweit MATERIALKNIGHT derartige Rechtsverletzungen von Dritten nicht zu vertreten hat.

§ 5 Geheimhaltung und Datenschutz

5.1 Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.

5.2 Die Parteien werden personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erheben und verwenden und diese an verbundene Unternehmen oder Subauftragnehmer weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der Leistungserbringung notwendig ist. Der Jobsuchende/Jobanbieter willigt ein, dass MATERIALKNIGHT Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt und nutzt und diese im erforderlichen Umfang verarbeitet.

5.3 Die Partner behandeln alle Unterlagen und Informationen, die ihnen von dem oder über den Partner zugehen oder bekanntwerden, vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.

5.4 Zugänge, Log-In-Daten usw. werden so verwahrt und gesichert, dass Missbrauch und Kenntnisnahme durch Dritte ausgeschlossen sind. Die Pflichten gelten insbesondere für Daten und Software. Dem Jobanbieter/Jobsuchenden obliegt es, bei der Benutzung von Kennwörtern, IDs oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert.

5.5 Der Jobsuchende/Jobanbieter wird für den Gebrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Jobsuchende/Jobanbieter ist verpflichtet, MATERIALKNIGHT unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Jobsuchenden/Jobanbieters, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist MATERIALKNIGHT berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Jobsuchenden/Jobanbieters zu verzichten.

5.6 Unterlagen und Informationen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute sind auf Antrag des Vertragspartners schriftlich unmittelbar zugunsten des Vertragspartners zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten.

5.7 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Unterlagen und Informationen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des Partners beruht, oder die der empfangene Partner von Dritten erhalten hat, die befugt sind, die der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.

5.8 Alle weiteren Informationen zur Verarbeitung und Nutzung von Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.Materialknight.de/datenschutz.

§ 6 Rechte und Pflichten von MATERIALKNIGHT

6.1 MATERIALKNIGHT behält sich vor, vom Nutzer (Jobanbieter/Jobsuchende) erteilte Aufträge nicht auszuführen. Aufträge können aufgrund ihrer technischen Form, ihres Inhalts oder ihrer Herkunft, nach sachlich gerechtfertigten und einheitlichen Grundsätzen von MATERIALKNIGHT abgelehnt werden. So können Inhalte, die gegen Gesetze, die guten Sitten oder behördlichen Bestimmungen verstoßen, nach pflichtgemäßem Ermessen von MATERIALKNIGHT abgelehnt werden. MATERIALKNIGHT behält sich auch vor, bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wie beispielsweise Texte, Bilder, Videos, Logos, Grafiken, Banner und andere Dateien zu sperren und/oder von der Plattform zu löschen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte und Informationen gegen behördliche Verbote, gesetzliche Vorgaben, Rechte Dritter, die guten Sitten oder gegen die AGB von MATERIALKNIGHT verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Nutzers Links zu Webseiten gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt hiervon unberührt. MATERIALKNIGHT ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Nutzers verpflichtet. Soweit MATERIALKNIGHT wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Nutzer zu vertreten sind, stellt der Nutzer MATERIALKNIGHT auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

6.2 Verletzt der Nutzer Bestimmungen dieses Paragrafen, Rechte Dritter oder geltende gesetzliche Vorschriften, ist MATERIALKNIGHT berechtigt, den Account des Nutzers und die von ihm veröffentlichen Informationen und Inhalte zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Eine außerordentliche Kündigung berechtigt MATERIALKNIGHT sämtliche Inhalte und Medien der Profile zu entfernen.

6.3 Im Falle der Löschung, Deaktivierung und Sperrung der Profile oder einer Beendigung des Vertrages gelten die Regelungen dieser AGB zwischen MATERIALKNIGHT und berechtigt gewesenen Nutzer fort.

6.4 MATERIALKNIGHT ist dazu berechtigt, die Daten einer Stellenanzeige (Jobanbietername, Job-Titel, Arbeitsort, Veröffentlichungsdatum etc.) für Übersichten und Trendanalysen zu nutzen.

6.5 Der Nutzer räumt MATERIALKNIGHT das Recht ein, die von MATERIALKNIGHT für den Nutzer zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. MATERIALKNIGHT ist zudem zur Beseitigung von Störungen berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

6.6 MATERIALKNIGHT behält sich das Recht vor, Anforderungen am Inhalt, Layout oder an der Gestaltung von Stellenanzeigen und Profilen zu stellen oder die Anforderungen zu ändern.

6.7 MATERIALKNIGHT behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 7 Nicht erlaubte Nutzungen

7.1 Jede zweckfremde Nutzung der Dienste und Webseiten von MATERIALKNIGHT ist unzulässig, insbesondere die vollständige, teilweise oder auszugsweise Verarbeitung der Daten von MATERIALKNIGHT zur Anreicherung oder Datenbankerstellung sowie das Verarbeiten von Daten aus Datenbanken von MATERIALKNIGHT. Die Verarbeitung von Kunden- und Nutzerdaten (Unternehmen und Verbrauchern) für eine gewerbliche Datenverarbeitung wie z.B. Verzeichniserstellung oder Adressenverwertung sowie zu Zwecken sonstiger kommerzieller Verwendung wird von MATERIALKNIGHT ausdrücklich untersagt. Die Weiterleitung oder Übermittlung von Daten an Dritte ist ebenfalls untersagt. Insbesondere ist es untersagt, die Anfragen und Profile von Nutzern Dritten, ohne die vorherige Einwilligung des jeweiligen Nutzers zur Verfügung zu stellen oder ohne hinreichende Rechtsgrundlage zu verarbeiten.

7.2 Wenn der begründete Verdacht besteht, dass Daten rechtswidrig genutzt und/oder Rechte Dritter verletzt werden, ist MATERIALKNIGHT zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtsverletzung oder eine Rechtswidrigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Behörden, Gerichte oder sonstige Dritte MATERIALKNIGHT davon in Kenntnis setzen. MATERIALKNIGHT hat den Kunden/Nutzer von der Sperrung und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Sobald der Verdacht entkräftet ist, ist die Sperrung aufzuheben.

§ 8 Mängel

8.1 MATERIALKNIGHT gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Jobanbieter in Auftrag gegebenen, von MATERIALKNIGHT zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

8.2 Der Jobanbieter hat jederzeit die Möglichkeit sein Profil und seine Stellenanzeigen selbständig zu verwalten, das schließt die Korrektur, Deaktivierung sowie Löschung ein. Aufgrund der Selbstaufgabe der Stellenanzeigen erfolgt die Verwaltung der Jobanbieter-Accounts nicht auf Seiten des Anbieters. Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit noch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Hat der Jobanbieter Mängel zu beanstanden, die unabhängig von seinem Jobanbieter-Account entstanden sind (Selbsteingabe von Stellenanzeigen, Buchung weiterer Pakete etc.), so kann eine Reklamation geltend gemacht werden. Mängel sind unverzüglich durch den Jobanbieter schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. MATERIALKNIGHT leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der betreffenden Stellenanzeige oder des sog. Employer Branding Produktes. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Jobanbieter Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen.

8.3 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Jobanbieters verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Jobanbieter von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

§ 9 Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

9.1 Verträge werden produktabhängig auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien. Nicht innerhalb des bestimmten Zeitraumes abgerufene Produkte verfallen ersatzlos und ohne Anspruch auf Erstattung.

9.2 Der Vertragsabschluss basiert neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der aktuellen Preisliste von MATERIALKNIGHT.

9.3 MATERIALKNIGHT behält sich die Zurückweisung von Angeboten und Aufträgen vor, insbesondere Anzeigentexte und Profiltexte nicht den internen Richtlinien entsprechen oder eine technische Realisierung nicht möglich ist.

9.4 Der Account des Jobsuchenden/Jobanbieters bleibt unabhängig vom Vertrag weiterhin aufrecht. Die Nutzung des Accounts bzw. unentgeltlicher Produkte ohne Vertrag kann von MATERIALKNIGHT unter Einhaltung einer angemessenen Warnfrist jedoch widerrufen werden. MATERIALKNIGHT behält sich somit vor, den unentgeltlichen Leistungsumfang jederzeit zu ändern bzw. auf dem Produktportfolio zu nehmen.

9.5 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für MATERIALKNIGHT insbesondere:

a. der Partner gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt, insbesondere gegen jene, die die Rechte der Betroffenen berühren (beispielsweise die Nichtdurchführung einer Löschung);

b. die deliktische Handlung des Auftraggebers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

c. eine Vertragspartei gegen maßgebliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

d. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von MATERIALKNIGHT liegen;

e. die Geschäftstätigkeit unabhängig der Gründe eingestellt wird;

f. die Nutzung der Webseite Materialknight.de durch den Auftraggeber über das nach AGB gestattete Maß hinaus, die auch nach Fristsetzung nicht abgestellt wird;

g. der Partner Materialien zur Verfügung stellt, obwohl er keine ausreichenden Nutzungsrechte darüber hat.

9.6 MATERIALKNIGHT behält sich ein Rücktrittsrecht auch nach Vertragsabschluss vor, wenn die vereinbarte Leistung technisch nicht umgesetzt werden kann. Die empfangenen Leistungen sind in diesem Fall zurückzugewähren und gezogenen Nutzungen herauszugeben. Des Weiteren behält sich MATERIALKNIGHT Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.

9.7 Die Rechte des Jobsuchenden/Jobanbieters aus dem Vertragsabschluss sind nicht übertragbar.

9.8 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

9.9 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail oder Fax wahren die Schriftform.

§ 10 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

10.1 Die Preise und Produkte für die einzelnen MATERIALKNIGHT-Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste und dem Produktangebot.

10.2 Die Preise in der Preisliste und alle weiteren Preise sind stets Nettopreise, sofern nicht anders angegeben. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.

10.3 Die Rechnung wird von MATERIALKNIGHT nach Auftragserteilung direkt erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung auf das dort aufgeführte Konto ohne Abzüge überwiesen werden. MATERIALKNIGHT gewährt kein Skonto. Wird die Zahlungsfrist von 14 Tagen nicht eingehalten, entstehen zu Lasten des Auftraggebers zum Rechnungsbetrag zusätzlich Mahnkosten und Verzugszinsen.

10.4 Erfolgt die Zahlung nach den vorgegebenen Modalitäten nicht innerhalb der Frist, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Forderung verpflichtet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt MATERIALKNIGHT ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug hat MATERIALKNIGHT einen Grund zur außerordentlichen Kündigung und ist insbesondere berechtigt, die Vertragsleistungen mit sofortiger Wirkung ohne Ankündigung bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzuhalten.

10.5 MATERIALKNIGHT behält sich das Recht vor, bei Aufträgen eine Vorauszahlung für die Leistungserbringung zu verlangen.

§ 11 Zustimmung zum Erhalt von Werbung

11.1 Der Jobsuchende oder Jobanbieter stimmt zu, dass er von MATERIALKNIGHT bezüglich sämtlicher Dienstleistungen und Produkte von Materialknight.de per E-Mail, sonstigen Kommunikationsmitteln, z.B. in sozialen Medien oder auch per Telefon, kontaktiert wird.

11.2 Der Jobsuchende oder Jobanbieter ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information oder per E-Mail an [email protected] zu widerrufen.

§ 12 Urheberrechte, Rechte an Inhalten und Markenrechte

12.1 Sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten von Materialknight.de, inklusive Software, Layout, Erfindungen, Dokumentationen, Berichte, Auswertungs- und Bewertungsergebnissen, Arbeitsergebnissen, Ergebnisse aus Informationen und Daten über die Interessen, Qualifikationen, Anforderungen an Bewerber, Profilen und/oder Stellenanzeigen, alle sonstigen auf der Website Materialknight.de verarbeiteten Daten, Informationen und bestimmten Inhalte stehen MATERIALKNIGHT zu.

12.2 Das Kopieren von Inhalten und anderweitige Veröffentlichung ohne schriftliche Genehmigung von MATERIALKNIGHT ist nicht gestattet. Jegliche Nutzung der Inhalte und aller Rechte außerhalb von MATERIALKNIGHT bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch MATERIALKNIGHT.

12.3 Nutzern ist es nach Registrierung gestattet, an den dafür vorgesehenen Stellen des Karriereportals eigene Inhalte einzustellen. Nutzergenerierte Inhalte von Jobsuchenden und Jobanbietern werden nicht im Namen von MATERIALKNIGHT veröffentlicht. Deren Inhalt und deren Aussagen macht sich MATERIALKNIGHT nicht eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen nutzergenerierten oder sonst erkennbar fremden, d.h. nicht von MATERIALKNIGHT stammenden Inhalten. MATERIALKNIGHT nimmt keine Kontrolle oder Überwachung der Inhalte oder Medien der Nutzer vor. Dem Nutzer ist bekannt, dass MATERIALKNIGHT keinerlei Einfluss auf die aktuellen oder künftigen Inhalte oder Gestaltungen der Medien der Nutzer besitzt. Der Nutzer muss sich den Inhalt seiner Profile, Medien und Stellenanzeigen zurechnen lassen. MATERIALKNIGHT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die Nutzer übermittelten oder eingestellten Medien und Inhalte. MATERIALKNIGHT hat jederzeit das Recht, nutzergenerierte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen. Für den Ersatz von Schäden, die durch die Einstellung eines Hyperlinks des Nutzers mit rechtswidrigem oder nicht akzeptablem Inhalt entstehen, haften die Parteien ausschließlich nach Maßgabe von § 13.

12.4 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte nicht nur unter der Domain Materialknight.de öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern zur Förderung des Vertragszweckes nach Entscheidung von MATERIALKNIGHT auf den Webseiten von Kooperationspartnern von MATERIALKNIGHT öffentlich zugänglich gemacht/verbreitet werden.

12.5 Mit dem Einstellen seiner Inhalte räumt der Nutzer MATERIALKNIGHT das Recht ein, diese Inhalte in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung auf Materialknight.de und der Kooperationspartner nach § 12.4 stehen und den Vertragszweck fördern. Im Rahmen der Eigenwerbung von MATERIALKNIGHT umfasst auch die Verwendung der Inhalte die Rechteinräumung.

12.6 Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm auf Materialknight.de veröffentlichten oder MATERIALKNIGHT zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte (z.B. Bilder, Texte, Videos, Logo, Marken etc.) oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Nutzer bestätigt mit einer etwaigen Auftragserteilung (z.B. für die Erstellung/Schaltung von Stellenanzeigen), dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderliche Leistungsschutz-, Urheber- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. Markenbezeichnungen und/oder Urheberrechtshinweise und/oder sonstige Rechtvorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.

12.7 Der Nutzer trägt die alleinige wettbewerbs-, presserechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

12.8 Der Nutzer stellt MATERIALKNIGHT von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass das Nutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurde, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren Inhalte Strafvorschriften verletzt oder zivilrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung ausgelöst werden und/oder Dritte in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Der Nutzer wird MATERIALKNIGHT durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen. Der Nutzer übernimmt auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten.

§ 13 Gewährleistung, Haftung und Haftungsausschluss

13.1 MATERIALKNIGHT übernimmt keine Haftung für Inhalte, die ein Jobsuchender in sein Profil einstellt, für die Richtigkeit der Lebensläufe und Bewerberangaben oder die maßgebliche Befähigung eines Bewerbers, die Anforderungen an eine ausgeschriebene Stelle zu erfüllen.

13.2 MATERIALKNIGHT übernimmt keine Haftung für Inhalte, die ein Jobanbieter in sein Profil, seinen Stellenanzeigen und/oder sonstigen Produkten (beispielsweise Jobvideos etc.) einstellt oder für die Richtigkeit der Angaben.

13.3 MATERIALKNIGHT schuldet keinen bestimmten Erfolg. MATERIALKNIGHT schuldet insbesondere nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen. Der Jobanbieter erhält von MATERIALKNIGHT keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl an Klicks, Online-Zugriffen oder Bewerber-Kontakte.

13.4 Das Auffinden oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten schuldet MATERIALKNIGHT auch nicht. MATERIALKNIGHT steht nur dafür ein, dass die Internetseite grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von MATERIALKNIGHT.

13.5 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik trotz größtmöglicher Sorgfalt von MATERIALKNIGHT nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Informationen liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.

13.6 MATERIALKNIGHT sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Webseiten zu. Der Nutzer ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit, auch aufgrund von Wartungsarbeiten, nicht zugesichert werden kann. Aktualisierungen, Wartungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten werden von MATERIALKNIGHT wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.

13.7 Bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Webseiten haftet MATERIALKNIGHT nicht, insbesondere wenn diese auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.

13.8 MATERIALKNIGHT haftet für grobe Fahrlässigkeit, Arglist und Vorsatz uneingeschränkt. Ersatz des entgangenen Gewinns durch MATERIALKNIGHT wird in jedem Fall ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MATERIALKNIGHT nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen MATERIALKNIGHT bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

13.9 MATERIALKNIGHT haftet für den Verlust von Daten nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre.

13.10 Auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs, der von MATERIALKNIGHT auf der Website erbrachten Leistungen, erstreckt sich die Haftung nicht, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Auftraggeber verursacht worden sind.

13.11 Soweit über die Website Materialknight.de eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Dienste, Datenbanken, Webseiten etc. Dritter, beispielsweise durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet MATERIALKNIGHT weder für Sicherheit, Zugänglichkeit oder Bestand dieser Datenbanken oder Dienste noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet MATERIALKNIGHT nicht für deren inhaltlichen Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Vollständigkeit etc.

13.12 Eine Haftung für durch MATERIALKNIGHT gespeicherte fremde Informationen greift nur insoweit, als dass MATERIALKNIGHT verpflichtet ist, diese ab Kenntniserlangung einer etwaigen Rechtsverletzung zu sperren oder zu entfernen.

13.13 Ist der Nutzer wegen eines bei MATERIALKNIGHT veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglicher bestimmter Stellenanzeigen, Profile oder Employer Branding Produkte abgegeben oder wurde ein Urteil, eine entsprechende einstweilige Verfügung oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Nutzer verpflichtet, MATERIALKNIGHT unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Nutzer dies, so haftet MATERIALKNIGHT nicht. Der Nutzer ist dann dazu verpflichtet, MATERIALKNIGHT von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und MATERIALKNIGHT einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

13.14 Im Übrigen ist jede Haftung von MATERIALKNIGHT ausgeschlossen.

13.15 Der Nutzer gewährleistet, dass von ihm bereitgestelltes und/oder hochgeladenes Datenmaterial auf der Website Materialknight.de nicht mit Viren oder ähnlicher Schadsoftware versehen ist oder sonstige Programmdateien enthält, die die Funktion der Website Materialknight.de beeinträchtigen oder stören könnte.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und der allgemeine Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Verträgen mit der MATERIALKNIGHT ist Bielefeld. Gerichtssprache ist Deutsch. Gerichtsstand ist Bielefeld.

14.2 MATERIALKNIGHT unterwirft sich nicht einer Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

14.3 Ergänzungen, Änderungen und/oder Nebenabreden der jeweiligen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der elektronischen Form unter Verwendung der einfachen elektronischen Signatur. Das Schriftformerfordernis kann nur dann aufgehoben werden, wenn beide Vertragsparteien dies schriftlich vereinbaren.

14.4 Sollte eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder infolge späterer Rechtsänderung ihre Wirksamkeit verlieren, so werden die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Für die ungültig gewordene Bestimmung soll diejenige gesetzliche Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Sinn dieser Vereinbarung der unwirksamen oder der nichtig gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 20.02.2024
MATERIALKNIGHT
Mit dieser Fassung verlieren alle vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.